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   OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08   

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OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08 (https://dejure.org/2008,13228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2008 - 5 ME 108/08 (https://dejure.org/2008,13228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 5 ME 108/08 (https://dejure.org/2008,13228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Zulässigkeit der nachträglichen Änderung einer bereits bekannt gegebenen Beurteilung im Rahmen eines Auswahlverfahrens für eine Beförderungsstelle; Voraussetzung des Ausschlusses eines Dienstpostenbewerbers aus dem Auswahlverfahren ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 S. 1 NBG; § 40 Abs. 3 S. 4 NLVO; § 114 S. 2 VwGO
    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung während eines späteren Auswahlverfahrens für eine Beförderungsstelle; Kriterium der Verwendung oder Bewährung auf einem nach A 9 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) bewerteten Dienstposten des ...

  • Judicialis

    NBG § 8 Abs. 1 S. 1; ; NLVO § 40 Abs. 3 S. 4; ; VwGO § 114 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung während eines späteren Auswahlverfahrens für eine Beförderungsstelle; Kriterium der Verwendung oder Bewährung auf einem nach A 9 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) bewerteten Dienstposten des ...

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Konkurrentenklage - Anforderungsprofil für die Auswahlentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98

    Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Der Senat ist aber der Auffassung, dass nachteilige Änderungen einer einmal bekannt gegebenen Beurteilung, die außerhalb eines Verfahrens zu deren Überprüfung durch die vorgesetzte Dienstbehörde (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschl. v. 23.5. 1995 - 5 L 3277/94 -, in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES D I 2 Nr. 42 m. w. N.) erfolgen - jedenfalls wenn sie ohne Einwilligung der ursprünglichen Beurteiler vorgenommen werden -, nur insoweit statthaft sind, als sie der Behebung eines objektiven Mangels der Beurteilung dienen, hinsichtlich dessen Bejahung kein Raum für die Annahme eines Beurteilungsspielraums bleibt (vgl. zu allerdings etwas anderen Fallgestaltungen: BVerwG, Beschl. v. 27.8. 1998 - 1 WB 15.98 -, BVerwGE 113, 255 [256] und Beschl. v. 18.2. 1986 - 1 WB 90.83 -, BVerwGE 80, 113 [118 f.]).

    Die ursprüngliche Fassung der geänderten Beurteilung dürfte wiederherzustellen sein (BVerwG, Beschl. v. 27.8. 1998 - 1 WB 15.98 -, BVerwGE 113, 255 [258]) und kann dann - entgegen der Annahme der Antragsgegnerin - in ihrem Aussagegehalt nicht einfach ignoriert oder "hinweggewürdigt" werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -, RiA 2007, 132, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 5 ME 111/08

    Auslegung eines Anforderungsprofils für einen Beförderungsdienstposten; Vorliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Deshalb kann auch dahinstehen, ob die Antragsgegnerin, die den insoweit maßgeblichen (§§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 2 VwVfG) Ablehnungsbescheid vom 31. Juli 2007 nicht auf den Inhalt eines konstitutiven Anforderungsprofils, sondern das Fehlen einer positiven Eignungsprognose in der geänderten Beurteilung der Antragstellerin gestützt hatte, überhaupt nachträglich mit Erfolg zur Begründung ihrer Entscheidung anführen oder unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 46 VwVfG geltend machen kann, die Antragstellerin erfülle bereits ein konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils der Stellen nicht (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschl. v. 27.5. 2008 - 5 ME 111/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    Schon deshalb kann damit die erfolgte Ablehnung der Bewerbungen nicht gemäß § 114 Satz 2 VwGO nachträglich rechtmäßig begründet werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.5. 2008 - 5 ME 111/08 - und Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2007 - 1 L 107/07

    Zur Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten nach deren Eröffnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Zwar wird in der Rechtsprechung eine nachträgliche Änderung bereits bekannt gegebener Beurteilungen für grundsätzlich zulässig gehalten (OVG LSA, Beschl. v. 4.7. 2007 - 1 L 107/07 -, DVBl. 2007, 1120, - zitiert nach juris, Langtext Rn. 7 f., m. w. N.).
  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 26.86

    Wohnungsbedarf - Wohnraumversorgung - Beurteilungsspielraum - Öffentliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Der Senat ist aber der Auffassung, dass nachteilige Änderungen einer einmal bekannt gegebenen Beurteilung, die außerhalb eines Verfahrens zu deren Überprüfung durch die vorgesetzte Dienstbehörde (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschl. v. 23.5. 1995 - 5 L 3277/94 -, in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES D I 2 Nr. 42 m. w. N.) erfolgen - jedenfalls wenn sie ohne Einwilligung der ursprünglichen Beurteiler vorgenommen werden -, nur insoweit statthaft sind, als sie der Behebung eines objektiven Mangels der Beurteilung dienen, hinsichtlich dessen Bejahung kein Raum für die Annahme eines Beurteilungsspielraums bleibt (vgl. zu allerdings etwas anderen Fallgestaltungen: BVerwG, Beschl. v. 27.8. 1998 - 1 WB 15.98 -, BVerwGE 113, 255 [256] und Beschl. v. 18.2. 1986 - 1 WB 90.83 -, BVerwGE 80, 113 [118 f.]).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83

    Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Der Senat ist aber der Auffassung, dass nachteilige Änderungen einer einmal bekannt gegebenen Beurteilung, die außerhalb eines Verfahrens zu deren Überprüfung durch die vorgesetzte Dienstbehörde (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschl. v. 23.5. 1995 - 5 L 3277/94 -, in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES D I 2 Nr. 42 m. w. N.) erfolgen - jedenfalls wenn sie ohne Einwilligung der ursprünglichen Beurteiler vorgenommen werden -, nur insoweit statthaft sind, als sie der Behebung eines objektiven Mangels der Beurteilung dienen, hinsichtlich dessen Bejahung kein Raum für die Annahme eines Beurteilungsspielraums bleibt (vgl. zu allerdings etwas anderen Fallgestaltungen: BVerwG, Beschl. v. 27.8. 1998 - 1 WB 15.98 -, BVerwGE 113, 255 [256] und Beschl. v. 18.2. 1986 - 1 WB 90.83 -, BVerwGE 80, 113 [118 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.1995 - 5 L 3277/94

    Befugnisse des Dienstvorgesetzten; Einheitlicher Beurteilungsmaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Der Senat ist aber der Auffassung, dass nachteilige Änderungen einer einmal bekannt gegebenen Beurteilung, die außerhalb eines Verfahrens zu deren Überprüfung durch die vorgesetzte Dienstbehörde (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschl. v. 23.5. 1995 - 5 L 3277/94 -, in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES D I 2 Nr. 42 m. w. N.) erfolgen - jedenfalls wenn sie ohne Einwilligung der ursprünglichen Beurteiler vorgenommen werden -, nur insoweit statthaft sind, als sie der Behebung eines objektiven Mangels der Beurteilung dienen, hinsichtlich dessen Bejahung kein Raum für die Annahme eines Beurteilungsspielraums bleibt (vgl. zu allerdings etwas anderen Fallgestaltungen: BVerwG, Beschl. v. 27.8. 1998 - 1 WB 15.98 -, BVerwGE 113, 255 [256] und Beschl. v. 18.2. 1986 - 1 WB 90.83 -, BVerwGE 80, 113 [118 f.]).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Zwar können Bewerber aus dem weiteren Auswahlverfahren ausgeschieden werden, die eine konstitutive Voraussetzung eines den Bewerberkreis einengenden Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8. 2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 [61]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Eine derartige "Vorauswahl" ist aber nur dann möglich, wenn es sich bei dem Kriterium, anhand dessen sie getroffen wird, um ein Merkmal handelt, dessen Nichterfüllung einen Bewerber - nach der für das Auswahlverfahren verbindlichen Dienstpostenbeschreibung (vgl. BVerwG, a. a. O.) - von der Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle zwingend ausschließt und das dergestalt an objektiv überprüfbare Fakten anknüpft, dass sich die Frage seines Vorliegens nicht erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten Werturteils beantworten lässt, das der Dienstherr in der Regel in dienstlichen Beurteilungen abzugeben hat (Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und Beschl. v. 28.9. 2006 - 5 ME 229/06 -, DÖD 2007, 177, zitiert nach juris, Langtext Rn. 19; OVG NRW, Beschl. v. 23.6. 2004 - 1 B 455/04 -, NWVBl. 2004, 463, zitiert nach juris, Langtext Rnrn. 14 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Schon deshalb kann damit die erfolgte Ablehnung der Bewerbungen nicht gemäß § 114 Satz 2 VwGO nachträglich rechtmäßig begründet werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.5. 2008 - 5 ME 111/08 - und Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07

    Anspruch eines Beamten auf weitere Beteiligung an einem Auswahlverfahren für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
    Eine derartige "Vorauswahl" ist aber nur dann möglich, wenn es sich bei dem Kriterium, anhand dessen sie getroffen wird, um ein Merkmal handelt, dessen Nichterfüllung einen Bewerber - nach der für das Auswahlverfahren verbindlichen Dienstpostenbeschreibung (vgl. BVerwG, a. a. O.) - von der Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle zwingend ausschließt und das dergestalt an objektiv überprüfbare Fakten anknüpft, dass sich die Frage seines Vorliegens nicht erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten Werturteils beantworten lässt, das der Dienstherr in der Regel in dienstlichen Beurteilungen abzugeben hat (Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und Beschl. v. 28.9. 2006 - 5 ME 229/06 -, DÖD 2007, 177, zitiert nach juris, Langtext Rn. 19; OVG NRW, Beschl. v. 23.6. 2004 - 1 B 455/04 -, NWVBl. 2004, 463, zitiert nach juris, Langtext Rnrn. 14 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06

    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung;

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07

    Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens in beamtenrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 5 ME 229/06

    Voraussetzungen der Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08

    Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand nach einem bereits

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um eine nicht von § 114 Satz 2 VwGO gedeckte unzulässige Ergänzung der tragenden Ermessenserwägungen (vgl. hierzu nur Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 - zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2010 - 10 ME 186/09

    Anforderungen an die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts in

    Interpretierte man den hilfsweise gestellten Beschwerdeantrag im Sinne der oben an zweiter Stelle genannten Auslegungsalternative, müsste er ebenfalls erfolglos bleiben: Prozessual wäre er unzulässig, weil ein Antragsgegner in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (im Sinne des § 146 Abs. 1 VwGO) keinen der Widerklage im Hauptsacheverfahren vergleichbaren "Widerantrag" stellen darf (Nds. OVG, Beschl. v. 23.6. 2008 - 5 ME 108/08 -, DÖD 2008, 261, hier zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) - und zwar insbesondere dann nicht, wenn er gemäß § 89 Abs. 2 VwGO zur Hauptsache eine Widerklage nicht erheben könnte, weil er sein eigenes Begehren durch einen Verwaltungsakt (hier: eine Beanstandungsverfügung anderen Inhalts) geltend zu machen vermag (vgl. Kuntze, in: Bader u. a., VwGO, 4. Aufl. 2007, § 89 Rnrn. 2 und 11).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer

    Es ist rechtlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen konstitutiven Kriterien, die zwingend zu erfüllen sind, und fakultativen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte obligatorische Merkmale eines Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22.09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2011 - 5 ME 276/11 - Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 210/11 - Beschluss vom 26.5.2011 - 5 ME 112/11 - Beschluss vom 15.12.2010 - 5 ME 270/10 - Beschluss vom 17.2.2010 - 5 ME 264/09 -, juris; Beschluss vom 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschluss vom 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

    Es ist vielmehr lediglich so, dass nur an die Nichterfüllung bestimmter obligatorischer Merkmale eines Anforderungsprofils besondere Rechtsfolgen (z. B. die Möglichkeit einer Vorauswahl - vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) geknüpft sind, ohne dass deshalb andere in der Ausschreibung genannte, nur erwünschte Merkmale nicht mehr zum Anforderungsprofil zählten.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um eine nicht von § 114 Satz 2 VwGO gedeckte unzulässige Ergänzung der die Auswahlentscheidung tragenden Ermessenserwägungen (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2014 - 4 S 163/14

    Einstweiligen Anordnung - Konkurrentenstreit - vorläufige Zulassung auf einen

    Das wiederum würde dem Sinn des Systems der Regelbeurteilung und der Trennung von Beurteilungs- und Auswahlverfahren zuwiderlaufen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.06.2008 - 5 ME 108/08 -, ZBR 2009, 173) und begründet die Fehlerhaftigkeit der erfolgten Korrektur.
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